Allgemeine Geschäftsbedingungen (Übersetzung) | Microbac

Rechtliches

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungs­bedingungen

Microbac B.V. - Geschäftskunden (B2B)

Dorsvloerweg 435, 2661 MN Bergschenhoek, Niederlande
Handelskammer 64457885 | USt-IdNr. NL855674702B01
info@microbac.nl | www.microbac.nl

Version 1.1 - 22. August 2026 · Deutsch (informative Übersetzung)

Diese Bedingungen sind bei der niederländischen Handelskammer hinterlegt.

Informative Übersetzung. Maßgeblich ist die niederländische Fassung. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen gilt der niederländische Text. Die offiziellen Fassungen sind die niederländische und die englische, hinterlegt bei der niederländischen Handelskammer (KvK).

Niederländische Fassung lesen (maßgeblich)Englische Fassung lesen

1. Begriffs­bestimmungen und Geltungs­bereich

  1. 1.

    In diesen Bedingungen bedeutet: Microbac die Microbac B.V.; Kunde jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt; Produkte alle von Microbac angebotenen oder gelieferten Waren, einschließlich mikrobiologischer Produkte, Muster und Versuchschargen; Dienstleistungen umfassen Forschung, Entwicklung, Analysen, Versuche, Beratung und Lohnfertigung; Vertrag jede Vereinbarung zwischen Microbac und dem Kunden.

  2. 2.

    Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge, Bestellungen, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Microbac und dem Kunden. Sie sind ausschließlich für Geschäftskunden und nicht für Verbraucher bestimmt.

  3. 3.

    Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Eine für einen Auftrag vereinbarte besondere schriftliche Bestimmung geht diesen Bedingungen vor. Etwaige Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen.

  4. 4.

    Microbac stellt diese Bedingungen vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung. Die aktuelle Fassung kann zusätzlich auf der Website bereitgestellt werden. Eine geänderte Fassung gilt nur für danach geschlossene Verträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Angebote und Vertrags­schluss

  1. 5.

    Angebote und Offerten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer und einen unwiderruflichen Charakter angeben. Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler und Rechenfehler binden Microbac nicht.

  2. 6.

    Ein Vertrag kommt zustande, wenn Microbac den Auftrag schriftlich bestätigt, mit der Ausführung beginnt oder die Bestellung liefert. Die Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrags, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich begründet widerspricht.

  3. 7.

    Mündliche Zusagen und Absprachen von Mitarbeitern oder Vermittlern binden Microbac erst nach schriftlicher Bestätigung durch Microbac.

  4. 8.

    Microbac darf Dritte einschalten und Rechte oder Pflichten innerhalb ihrer Gruppe übertragen, sofern dies die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt.

3. Informationen, Muster und Änderungen

  1. 9.

    Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen zutreffenden und vollständigen Informationen, Materialien, Spezifikationen und Anweisungen rechtzeitig bereit. Microbac darf sich darauf verlassen, es sei denn, die Unrichtigkeit ist offensichtlich.

  2. 10.

    Muster, Abbildungen, technische Informationen und genannte Ergebnisse geben die bestmögliche, vernünftigerweise erreichbare Orientierung, sind aber nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als vereinbarte Spezifikationen aufgenommen wurden.

  3. 11.

    Microbac darf Zusammensetzung, Rohstoffe, Produktionsverfahren, Verpackung oder Ausführung ändern, wenn Gesetz, Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit oder Produktverbesserung dies erfordern, sofern das Produkt innerhalb der vereinbarten Spezifikationen bleibt und seine wesentliche Verwendbarkeit nicht gemindert wird.

  4. 12.

    Vom Kunden gewünschte Änderungen können Preis, Planung und Lieferzeit beeinflussen. Microbac ist an eine Änderung erst gebunden, nachdem sie diese schriftlich akzeptiert hat.

4. Natürliche Produkt­schwankungen

  1. 13.

    Wegen der biologischen bzw. mikrobiologischen Natur der Produkte und der Verwendung natürlicher Rohstoffe können Farbe, Geruch, Trübung, Viskosität, Konsistenz und Homogenität zwischen Chargen und einzelnen Verpackungen leicht variieren. Bei der Lagerung können auch Bodensatz, Ausflockung oder vorübergehende Entmischung auftreten.

  2. 14.

    Solche normalen Schwankungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden nicht, das Produkt zurückzuweisen, zurückzusenden oder umzutauschen, den Preis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrag aufzulösen, sofern das Produkt die vereinbarten Spezifikationen erfüllt und bei Verwendung gemäß Etikett und Anweisungen für den vereinbarten Gebrauch geeignet bleibt.

  3. 15.

    Vor der Verwendung befolgt der Kunde alle Anweisungen zu Lagerung, Temperatur, Haltbarkeit, Mischen oder Schütteln. Bei einer ungewöhnlichen oder erheblichen Abweichung verwendet der Kunde das Produkt nicht und benachrichtigt Microbac unverzüglich unter Angabe von Produkt und Chargennummer.

5. Preise und Zahlung

  1. 16.

    Preise verstehen sich in Euro und ohne Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Einfuhrzölle, Steuern und sonstige Abgaben, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

  2. 17.

    Microbac darf einen Preis anpassen, wenn kostenbestimmende Faktoren außerhalb ihres zumutbaren Einflusses nach Vertragsschluss steigen, darunter Rohstoffe, Energie, Löhne, Transport, Wechselkurse, Steuern und Abgaben. Übersteigt die Erhöhung vor der Ausführung zehn Prozent, kann der Kunde den noch nicht ausgeführten Teil innerhalb von fünf Werktagen stornieren, außer wenn die Erhöhung auf Gesetzgebung oder behördlichen Maßnahmen beruht.

  3. 18.

    Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt ohne Aussetzung, Abzug oder Aufrechnung. Einwände gegen eine Rechnung setzen die Zahlung nicht aus.

  4. 19.

    Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde automatisch die gesetzlichen Handelszinsen sowie angemessene außergerichtliche und gerichtliche Inkassokosten. Microbac darf die Ausführung und weitere Lieferungen aussetzen und Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

6. Lieferung, Incoterms und Gefahrübergang

  1. 20.

    Die Lieferklausel und der genaue benannte Ort sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Der vereinbarte Incoterm ist nach den ICC-Incoterms® 2020 auszulegen.

  2. 21.

    Werden Waren abgeholt und ist kein anderer Incoterm angegeben, erfolgt die Lieferung FCA ab dem Lager, aus dem die Produkte geliefert werden. Organisiert Microbac den Transport zum Kunden und ist kein anderer Incoterm angegeben, erfolgt die Lieferung DAP an die vereinbarte Lieferadresse.

  3. 22.

    Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung und der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt über, der sich aus dem anwendbaren Incoterm ergibt. Eine Vereinbarung, dass Microbac die Transportkosten ganz oder teilweise trägt, ändert den Gefahrübergang nicht.

  4. 23.

    Lieferzeiten sind unverbindlich und keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei Verzug setzt der Kunde Microbac schriftlich in Verzug und gewährt eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung.

  5. 24.

    Der Kunde sorgt für rechtzeitige Annahme, Zugänglichkeit, geeignete Entladeeinrichtungen und korrekte Einfuhr- und Verwendungsdokumente, soweit dies nach dem Incoterm oder dem Vertrag in seiner Verantwortung liegt. Zusätzliche Lager-, Warte- und Rücksendekosten trägt der Kunde.

7. Prüfung, Beanstandungen und Rücksendungen

  1. 25.

    Bei Erhalt prüft der Kunde unverzüglich Menge, Verpackung, Chargennummer, Haltbarkeit und sichtbaren Zustand. Sichtbare Abweichungen sind auf dem Transportdokument zu vermerken und innerhalb von acht Tagen schriftlich zu melden.

  2. 26.

    Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden, in jedem Fall vor der Weiterverarbeitung oder Verwendung und innerhalb der Haltbarkeitsdauer. Die Meldung enthält eine klare Beschreibung, einschlägige Fotos, Produkt- und Chargennummer, Lieferdatum und Lagerbedingungen.

  3. 27.

    Der Kunde bewahrt das betreffende Produkt unverändert, getrennt und gemäß den Anweisungen gelagert auf, damit Microbac es prüfen oder beproben kann. Produkte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung zurückgesandt werden.

  4. 28.

    Eine rechtzeitige Beanstandung setzt die Zahlung nicht aus. Ist eine Beanstandung berechtigt, kann Microbac zwischen Nachbesserung, Ersatz, Neulieferung oder Gutschrift des betroffenen Teils wählen, unbeschadet von Artikel 14.

8. Lagerung, Verwendung und Ergebnisse

  1. 29.

    Der Kunde lagert die Produkte kühl und trocken, vorzugsweise bei einer Temperatur zwischen 7 °C und 20 °C, und schützt sie vor direktem Sonnenlicht. Die Produkte sind vor der Verwendung gut zu schütteln, dürfen nicht mit anderen Produkten gemischt werden, es sei denn, das Etikett oder schriftliche Anweisungen erlauben es ausdrücklich, und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck und gemäß Etikett und Anweisungen verwendet werden.

  2. 30.

    Der Kunde ist nach Gefahrübergang für ordnungsgemäßen Transport, Lagerung, Handhabung, Dosierung und Anwendung gemäß Etikett, Sicherheitsinformationen und schriftlichen Anweisungen verantwortlich. Der Kunde vermeidet die gleichzeitige Verwendung mit Mitteln oder Verfahren, die bekanntermaßen die mikrobiologische Aktivität stören, es sei denn, Microbac rät schriftlich anders.

  3. 31.

    Ergebnisse hängen teilweise von Umständen außerhalb des Einflusses von Microbac ab, darunter Temperatur, Wasserqualität, pH-Wert, Sauerstoff, Anbaubedingungen, Ausgangssituation, Dosierung, Lagerung und andere eingesetzte Mittel. Microbac garantiert kein bestimmtes biologisches, technisches oder kommerzielles Ergebnis, etwa höheren Ertrag, Wurzelwachstum, klares Wasser oder die Beseitigung von Algen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich garantiert.

  4. 32.

    Beratung erfolgt mit angemessener Sorgfalt auf Grundlage der verfügbaren Informationen und stellt eine Bemühensverpflichtung dar. Der Kunde stellt, gegebenenfalls durch Tests im geeigneten Maßstab, fest, ob Produkte und Beratung für seinen Prozess, Standort, seine Kultur, sein Wasser oder seinen beabsichtigten Gebrauch geeignet sind.

9. F&E, Analysen und Lohnfertigung

  1. 33.

    Für Forschung, Entwicklung, Analysen und Versuche sichert Microbac eine sorgfältige Durchführung nach der vereinbarten schriftlichen Methode zu, nicht aber das Erreichen eines angenommenen Ergebnisses. Ergebnisse beziehen sich nur auf die untersuchten Proben, Bedingungen und Messmethoden.

  2. 34.

    Beruht die Produktion auf einer vom Kunden gelieferten Rezeptur, einem Entwurf, einer Spezifikation oder Anweisung, ist der Kunde für deren Richtigkeit, Eignung und Rechtmäßigkeit verantwortlich. Microbac ist für die Herstellung gemäß den akzeptierten schriftlichen Spezifikationen und vereinbarten Toleranzen verantwortlich.

  3. 35.

    Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf Microbac angemessene Mehr- oder Minderlieferungen sowie übliche Produktions- und Analysetoleranzen anwenden. Zurückgewiesene oder übrig gebliebene Materialien des Kunden werden auf dessen Kosten zurückgesandt oder vernichtet.

  4. 36.

    Zeitpläne für F&E und Versuchschargen sind unverbindlich. Anpassungen nach Zwischenergebnissen, zusätzliche Tests und Wiederholungsversuche stellen Mehrarbeit dar, sofern sie nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind.

10. Private Label, Etiketten und Vorschriften

  1. 37.

    Werden Produkte unter der Marke, dem Handelsnamen, dem Etikett, der Verpackung oder den Aussagen des Kunden geliefert, ist der Kunde für deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit sowie für alle in jedem Verkaufs- oder Verwendungsland erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen, Meldungen und Übersetzungen verantwortlich.

  2. 38.

    Der Kunde darf keine Pestizid-, Biozid-, Gesundheits-, Ertrags- oder sonstigen Aussagen treffen, die nicht von Microbac schriftlich genehmigt und gesetzlich zulässig sind. Chargennummern, Verfallsdaten, Sicherheitsinformationen und vorgeschriebene Kennzeichnungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

  3. 39.

    Microbac darf die Ausführung ablehnen oder aussetzen, wenn ein geliefertes Etikett, eine Aussage, eine Rezeptur oder eine Verwendung nach ihrer vernünftigen Auffassung gegen Gesetz, Sicherheit oder Rechte Dritter verstoßen kann.

  4. 40.

    Der Kunde ist für die Einhaltung zwingender örtlicher Vorschriften zu Einfuhr, Registrierung, Lagerung, Weiterverkauf, Anwendung, Abfall und Verpackung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Zuordnung vereinbart wurde.

11. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

  1. 41.

    Sämtliches vorhandene und neu entwickelte Wissen, alle Bakterienstämme, Formulierungen, Rezepturen, Methoden, Produktionstechniken, Verbesserungen, Software, Dokumente und das Know-how von Microbac bleiben ausschließliches Eigentum von Microbac, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

  2. 42.

    Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht, das für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Ausschließlichkeit oder die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

  3. 43.

    Vom Kunden gelieferte Materialien, Entwürfe und vertrauliche Informationen bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass ihre Verwendung durch Microbac keine Rechte Dritter verletzt, und stellt Microbac von daraus entstehenden Ansprüchen frei.

  4. 44.

    Jede Partei behandelt nicht öffentliche technische, kommerzielle und geschäftliche Informationen vertraulich, verwendet sie nur für den Vertrag und gibt sie nur an Personen weiter, die sie benötigen und einer gleichwertigen Pflicht unterliegen. Diese Pflicht besteht fünf Jahre nach Beendigung fort und, für Geschäftsgeheimnisse, solange die Information geheim bleibt.

12. Eigentums­vorbehalt

  1. 45.

    Alle Produkte bleiben Eigentum von Microbac, bis der Kunde alle Beträge aus den betreffenden und zusammenhängenden Verträgen, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt hat.

  2. 46.

    Der Kunde hält dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Produkte identifizierbar und getrennt, angemessen versichert und frei von Pfandrechten oder sonstigen Belastungen. Der Kunde informiert Microbac unverzüglich über jede Pfändung oder jeden Anspruch Dritter.

  3. 47.

    Bei Zahlungsverzug darf Microbac die Produkte zurücknehmen. Soweit gesetzlich zulässig, gewährt der Kunde Zugang zu dem Ort, an dem sie aufbewahrt werden. Angemessene Rücknahmekosten trägt der Kunde.

13. Aussetzung, Beendigung und höhere Gewalt

  1. 48.

    Microbac darf ihre Verpflichtungen aussetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise beenden, wenn der Kunde in Verzug gerät, verlangte Sicherheit nicht stellt, seinen Betrieb einstellt, Insolvenzschutz beantragt oder Microbac vernünftigerweise Nichterfüllung erwartet.

  2. 49.

    Bei Beendigung werden alle Forderungen von Microbac sofort fällig. Bereits erbrachte Dienstleistungen, entstandene Kosten und speziell für den Kunden eingekaufte oder hergestellte Waren werden anteilig abgerechnet.

  3. 50.

    Microbac haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Störung, Brand, Krankheitsausbruch, Epidemie, Krieg, Sanktionen, behördlicher Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Cybervorfällen, Transportstörungen, Streiks und Lieferantenausfällen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses.

  4. 51.

    Microbac darf die Ausführung während höherer Gewalt aussetzen. Dauert das Ereignis länger als sechzig Tage, kann jede Partei den nicht ausgeführten Teil schriftlich ohne Schadensersatzpflicht beenden.

14. Haftung und Freistellung

  1. 52.

    Microbac haftet nur für unmittelbare Schäden, die die unmittelbare Folge einer zurechenbaren Pflichtverletzung sind. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, darunter entgangener Gewinn, Umsatz, Produktion, Ernte oder Einsparungen, Stillstand, Reputationsschäden und Schäden, die Kunden des Kunden erleiden.

  2. 53.

    Die Haftung je Ereignis und Serie zusammenhängender Ereignisse ist auf den Netto-Rechnungswert der betreffenden Lieferung oder Dienstleistung begrenzt. Ist der Schaden versichert und zahlt der Versicherer einen geringeren Betrag, ist die Haftung auf diese Zahlung zuzüglich des anwendbaren Selbstbehalts begrenzt. Die Haftung übersteigt nie die für den Anspruch verfügbare Versicherungssumme.

  3. 54.

    Microbac haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch falsche Informationen oder Materialien des Kunden, ungeeignete Lagerung, Verwendung nach Ablauf, falsche Dosierung oder Anwendung, Veränderung oder Mischung, Verwendung entgegen Etikett oder Anweisungen, nicht genehmigte Aussagen oder fehlende örtliche Genehmigungen.

  4. 55.

    Der Kunde stellt Microbac von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus vom Kunden gelieferten Materialien, Rezepturen, Etiketten oder Aussagen, aus Verarbeitung oder Weiterverkauf oder aus einer Verwendung entgegen Vertrag, Anweisungen oder geltendem Recht ergeben.

  5. 56.

    Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung von Microbac verursacht wurden oder wenn eine Beschränkung durch zwingendes Recht verboten ist. Jeder Anspruch erlischt zwölf Monate, nachdem der Kunde von dem Schaden und der möglichen Haftung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache

  1. 57.

    Diese Bedingungen sowie alle Angebote, Aufträge, Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Microbac und dem Kunden unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde niedergelassen ist, die Bestellung aufgegeben, der Vertrag geschlossen, geliefert, die Produkte gelagert, verarbeitet, angewendet oder verwendet oder die Dienstleistungen erbracht werden.

  2. 58.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht/CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. 59.

    Zusätzlich können zwingende öffentlich-rechtliche Bestimmungen des Landes der Einfuhr, Registrierung, Lagerung, des Verkaufs, der Anwendung oder Verwendung gelten. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  4. 60.

    Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Rotterdam (Niederlande) vorgelegt, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

  5. 61.

    Bei Abweichungen zwischen der niederländischen und einer übersetzten Fassung gilt der niederländische Text. Die Unwirksamkeit oder Anfechtung einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Bestimmung, die ihrem Zweck und ihrer Absicht am nächsten kommt.

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